Braucht man Filmgenehmigungen für Messen?
- Sebastian Spangenberg

- 22. Nov.
- 5 Min. Lesezeit
Klare Regeln für Eventmanager, damit Ihr Eventvideo rechtssicher entsteht

Inhaltsverzeichnis
TL;DR
Für ein Eventvideo benötigen Sie auf Messen meist eine Filmgenehmigung.
Am eigenen Stand dürfen Sie oft ohne Genehmigung filmen, solange keine fremden Marken oder Personen erkennbar sind. In Gängen, auf öffentlichen Messeflächen und an Fremdständen ist fast immer eine schriftliche Erlaubnis nötig.
Personen benötigen immer ein Release. Der schnellste Weg: Messeordnung prüfen, kurzen Antrag stellen, Releases vorbereiten.
Klare Regeln statt Unsicherheit
Braucht man für ein Eventvideo auf einer Messe eine Filmgenehmigung?
Sobald ein Eventvideo gewerblich genutzt wird, greifen Hausrecht, Markenrechte und Datenschutz.
Für Eventmanager bedeutet das:
Sie müssen klären, was ohne Antrag erlaubt ist.
Sie müssen wissen, wo eine schriftliche Drehgenehmigung Pflicht ist.
Sie brauchen ein System für Einwilligungen von Personen und Fremdständen.
Wer das ignoriert, riskiert Drehstopp, Löschaufforderungen oder im schlimmsten Fall Bußgelder.
Braucht man Filmgenehmigungen?
Kurz gesagt: Ja, fast immer, wenn es um gewerbliche Aufnahmen geht.
Die Details hängen stark vom Standort ab. In NRW gibt es klare Unterschiede zwischen Köln, Düsseldorf, Essen und Dortmund.
Spezielle Regeln für Drehgenehmigungen in NRW
Koelnmesse in Köln
Gewerbliche Aufnahmen immer genehmigungspflichtig
Auf der Koelnmesse gilt:
Gewerbliche Foto- und Filmaufnahmen sind nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung der Koelnmesse erlaubt.
Das gilt ausdrücklich auch für Aussteller, die an ihrem eigenen Stand ein Eventvideo oder Marketingmaterial produzieren wollen.
Ohne Genehmigung sind gewerbliche Aufnahmen untersagt.
Für Eventmanager heißt das:
Rechtzeitig vor der Messe bei der Koelnmesse eine Drehgenehmigung anfordern, zum Beispiel über den Projektmanager oder Ausstellerservice.
Zweck der Aufnahmen, Zeitraum, beteiligte Firmen und Personen angeben.
Die Genehmigung sollte vor Messebeginn vorliegen und am Drehtag mitgeführt werden.
Typische Einschränkungen:
Die Genehmigung bezieht sich in der Regel nur auf den eigenen Stand.
Fremde Stände und Exponate dürfen nur mit Einwilligung der Rechteinhaber gefilmt werden.
Persönlichkeitsrechte müssen beachtet werden, erkennbare Personen brauchen eine Einwilligung.
Die Messe kann zusätzliche Auflagen machen, etwa bestimmte Drehzeiten, Verbot von Stativen in engen Gängen oder Dreh nur außerhalb der Stoßzeiten.
Für Eventvideos in Köln ist die Koelnmesse damit der erste Ansprechpartner.
Messe Düsseldorf
Während der Öffnungszeit liberaler, nachts streng geregelt
In Düsseldorf ist die Lage etwas entspannter.
Grundregeln:
Während der regulären Öffnungszeiten sind Foto- und Filmaufnahmen grundsätzlich erlaubt, wenn Datenschutz und Persönlichkeitsrechte eingehalten werden und der Messebetrieb nicht gestört wird.
Am eigenen Stand können Sie meist ohne separate Messegenehmigung filmen, solange Sie Besucherströme und Nachbarstände nicht behindern.
Fremde Stände und Besucher dürfen nicht gezielt ohne Erlaubnis gefilmt werden.
Spezialfall: Aufnahmen außerhalb der Öffnungszeiten.
Für Drehs vor Öffnung oder nach Messeschluss ist eine Sondergenehmigung der Sicherheitszentrale nötig.
Sie brauchen einen Ausweis und eine schriftliche Bestätigung des Standinhabers.
Pro Person fällt eine Gebühr an (aktuell etwa 60 Euro pro Nacht).
Die Genehmigung gilt für einen klar definierten Zeitraum und nur für den eigenen Stand.
Wichtig für Eventmanager:
Früh klären, ob Drehs vor Besucheröffnung oder abends geplant sind.
ie Sondergenehmigung rechtzeitig beantragen und in die Eventvideo Kosten einkalkulieren.
Am eigenen Stand können Sie von Ihrem Hausrecht Gebrauch machen und private Filmaufnahmen untersagen, wenn Sie das möchten.
Messe Essen
gewerbliche Aufnahmen nur mit schriftlicher Genehmigung
In Essen ist die Regel klar und streng:
Gewerbliches Fotografieren und Filmen ist auf dem gesamten Messegelände ohne schriftliche Genehmigung der Messe Essen verboten.
Das betrifft auch Aussteller, die an ihrem eigenen Stand professionelle Eventvideos drehen wollen.
Für Eventmanager bedeutet das:
Drehgenehmigung frühzeitig schriftlich bei der Messe Essen anfragen, zum Beispiel über das Online Service Center oder den Projektleiter.
Zweck, Zeitraum, Standnummer, Team und beauftragte Dienstleister angeben.
Die Genehmigung schriftlich mitführen und bei Kontrollen vorzeigen können.
Typische Einschränkungen:
Die Genehmigung gilt nur für den eigenen Stand und die eigenen Exponate.
Aufnahmen in Gängen oder allgemeinen Bereichen sind weiterhin untersagt.
Persönlichkeitsrechte und DSGVO müssen beachtet werden, insbesondere bei Besucheraufnahmen.
Die Messe kann Drehzeiten vorgeben, zum Beispiel früh morgens oder nach Messeschluss, und ggf. Sicherheitsbegleitung verlangen.
Wer ein Eventvideo in Essen plant, sollte die Drehgenehmigung in die Projektplanung einbauen, nicht in letzter Minute.
Messe Dortmund (Westfalenhallen)
genehmigungspflichtige gewerbliche Aufnahmen
In Dortmund sind gewerbliche Film- und Fotoaufnahmen ebenfalls genehmigungspflichtig.
Grundregeln:
Film- und Fotoaufnahmen zu gewerblichen Zwecken sind nur mit vorheriger Zustimmung der Messeleitung oder des Veranstalters erlaubt.
Häufig stellt die Messe spezielle Foto- oder Videoausweise aus, die anzeigen, wer drehen darf.
Für Eventmanager:
Drehgenehmigung im Vorfeld über Messe Dortmund oder den jeweiligen Veranstalter beantragen.
Messename, Datum, Standnummer, geplanten Drehzeitraum und Dienstleister angeben.
Den Videoausweis bzw. die schriftliche Erlaubnis am Drehtag mitführen.
Einschränkungen:
Die Genehmigung gilt meist nur für den eigenen Stand.
Fremde Stände und Vorträge anderer Aussteller dürfen nicht ohne Zustimmung aufgezeichnet werden.
Für Drehs außerhalb der Öffnungszeiten kann zusätzliche Sicherheitsbegleitung und eine separate Abstimmung nötig sein, zum Beispiel wenn Hallenbeleuchtung länger anbleiben muss.
Wenn ein Eventvideo in Dortmund geplant ist, sollte die Abstimmung mit der Messeleitung fest in den Projektplan aufgenommen werden.
Allgemeine Grundsätze zu Filmgenehmigungen auf Messen
Unabhängig vom Standort gelten ein paar stabile Leitplanken, an denen sich Eventmanager orientieren können.
Eigener Stand
Eigene Standfläche ist keine rechtsfreie Zone.
Auch hier greifen Hausrecht der Messe, DSGVO und Rechte Dritter.
Gewerbliches Eventvideo Material gehört fast immer in den genehmigungspflichtigen Bereich.
Fremde Stände und Marken
Fremde Logos, Produktdesigns und Exponate sind in der Regel geschützt.
Ohne Erlaubnis des Ausstellers sollten diese nicht gezielt im Eventvideo gezeigt werden.
Personenaufnahmen
Erkennbare Personen brauchen eine Einwilligung, vor allem bei geplanter Marketingnutzung. Mehr darüber lesen Sie in diesem Artikel.
Praktisch sind digitale Einverständnisformulare und deutliche Hinweise am Stand, dass Foto- und Videoaufnahmen stattfinden.
Wie Eventmanager Filmgenehmigungen pragmatisch organisieren
Damit Filmgenehmigungen nicht zum Showstopper werden, hilft ein einfacher Ablauf.
Messe prüfen
Hausordnung und Ausstellerunterlagen lesen.
Klar notieren, ob und wie gewerbliche Aufnahmen genehmigt werden.
Kurz-Drehkonzept erstellen
Was soll gefilmt werden (Stand, Interviews, Produktdemo, Publikum).
Wann wird gedreht (vor Öffnung, während des Betriebs, nach Messeschluss).
Drehgenehmigung beantragen
Kurzes PDF oder E-Mail mit Zweck, Zeitraum, Standnummer, Team und
Haftpflichtversicherung.
Je nach Messe einige Wochen vor Beginn einplanen.
Personen- und Markenrechte klären
Release-Formulare für Mitarbeiter, Kunden, Speaker vorbereiten.
Ein Hinweis am Stand, dass Foto- und Videoaufnahmen stattfinden, hilft zusätzlich.
Genehmigung am Drehtag verfügbar halten
Ausdruck oder digitale Version parat haben.
Verantwortliche Person benennen, die bei Rückfragen mit Security oder Messeleitung spricht.
Wenn Eventvideo und Genehmigungsprozess an einen erfahrenen Dienstleister ausgelagert werden, reduziert das Aufwand und Risiko auf Seiten der Eventmanager deutlich.
Fazit – Filmgenehmigung Messe planbar machen
Filmgenehmigungen für Messen in NRW sind kein reines Jurathema. Sie sind ein fester Teil der Eventplanung.
Wer früh prüft, welche Regeln an seinem Standort gelten, ein schlankes Drehkonzept erstellt und Genehmigungen rechtzeitig beantragt, bekommt verwertbares Material ohne Stress.
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Über den Autor

Sebastian Spangenberg ist Gründer von spange.media und spezialisiert auf B2B-Videoproduktionen. Durch seine Erfahrung aus zahlreichen Projekten mit Industrie-, Logistik- und Agenturen weiß er, wie Marketingabteilungen stressfrei und professionell zu hochwertigen Videos kommen.
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