top of page
filmset.webp

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Präambel

Die nachfolgenden AGB gelten für alle von Sebastian Spangenberg erteilten Aufträge. „Medieninhalte“ im Sinne dieser AGB sind alle von Sebastian Spangenberg erstellten Werke, unabhängig von ihrer technischen Form, ihrem Medium oder ihrem Verwendungszweck einschließlich konzeptioneller Werke, Filmproduktionen und journalistische oder allgemein kreative Arbeiten. Etwaigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen, soweit diese den nachfolgenden AGB widersprechen. Soweit in einem Auftrag abweichende Vereinbarungen getroffen wurden, gehen diese den AGB vor.

I. Leistungserbringung

  1. Der Auftraggeber gibt die Aufgabenstellung vor, auf deren Grundlage die Planung zur Erfüllung dieser Aufgabe erfolgt. Sebastian Spangenberg erstellt daraufhin - soweit vereinbart - ein schriftliches Konzept. 

  2. Konzepte bleiben Eigentum von Spangenberg und dürfen ohne Beauftragung nicht eigenständig umgesetzt werden. Bei Nichtbeauftragung können Konzepte separat erworben werden.

  3. Sebastian Spangenberg übernimmt die organisatorische, kreative und technische Umsetzung der Produktion bis zur Abnahme durch den Auftraggeber. Er ist in der Wahl der technischen Mittel und der gestalterischen Umsetzung frei. Die im Rahmen der einzelnen Projektphasen erstellten Arbeitsergebnisse sind vom Auftraggeber gesondert abzunehmen. 

  4. Vor Produktionsbeginn muss die Vorproduktionsphase, einschließlich Konzeption, freigegeben werden. Erfolgt die Abnahme nicht rechtzeitig (siehe Absatz IV. Punkt 3.), gehen daraus resultierende Verzögerungen und Mehrkosten zu Lasten des Auftraggebers.

  5. Der Auftraggeber ist berechtigt, Änderungen von Inhalt und Umfang der Medieninhalte zu verlangen (standardmäßig sind pro Medieninhalt drei Korrekturschleifen enthalten, sofern nicht anders vereinbart). Dies gilt auch für bereits erbrachte und abgelieferte Teile. Sofern Änderungen zu einer zeitlichen Verzögerung oder zu einem Mehraufwand führen oder bereits erbrachte Vorleistungen nutzlos machen und das jeweils nicht nur unerheblich ist, informiert Sebastian Spangenberg den Auftraggeber über das voraussichtliche Maß der Verzögerung und des Mehraufwands. Finden die Vertragsparteien daraufhin nicht zu einer angemessenen Anpassung des vereinbarten Preises, ist Sebastian Spangenberg berechtigt, das Änderungsverlangen zurückzuweisen.

  6. Wartet Sebastian Spangenberg auf eine Mitwirkung oder Information seitens des Auftraggebers oder ist die Durchführung des Auftrags auf Grund sonstiger, seitens Sebastian Spangenberg unverschuldeter Umstände behindert, gelten die Lieferzeiten und Termine um die Dauer der Behinderung und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende der Behinderung als verlängert.

  7. Ein regulärer Drehtag umfasst bis zu 8 Stunden inklusive einer 30-minütigen Pause. Darüber hinausgehende Zeiten gelten als Überstunden, sofern nicht anders vereinbart.

II. Pflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber ist verpflichtet Sebastian Spangenberg bei der Produktion mit allen ihm zur Verfügung stehenden Mittel unentgeltlich zu unterstützen. Insbesondere sind alle zur Produktion notwendigen Informationen für Sebastian Spangenberg und seinen Erfüllungsgehilfen zugänglich zu machen. 

  2. Ist die Benutzung von Räumen des Auftraggebers zur Durchführung des Auftrags notwendig, hat der Auftraggeber Sebastian Spangenberg und seine Erfüllungsgehilfen den Zugang zu diesen Räumen zu gewährleisten. 

  3. Spätestens mit schriftlicher Auftragserteilung ist Sebastian Spangenberg ein im Zusammenhang mit der Durchführung des Auftrags entscheidungsbefugter Ansprechpartner zu nennen. Dieser Ansprechpartner ist insbesondere berechtigt, rechtswirksame Erklärungen zu etwaigen Produktionserweiterungen, Änderungen des Produktionsziels oder der Produktionstermine und daraus resultierenden etwaigen Mehraufwand und zur Abnahme abzugeben. 

  4. Der Auftraggeber hat keine Weisungsbefugnis gegenüber Erfüllungsgehilfen von Sebastian Spangenberg.

III. Urheberrecht

  1. Sebastian Spangenberg steht das Urheberrecht an den Medieninhalten nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu. 

  2. Die von Sebastian Spangenberg hergestellten Medieninhalte sind grundsätzlich nur für den eigenen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt. Eine weitergehende Nutzung, insbesondere Veränderung ist nur mit schriftlicher Genehmigung durch Sebastian Spangenberg gestattet. 

  3. Von einer Rechteeinräumung ausgenommen sind alle vom Auftraggeber für die jeweilige Produktion beigestellten Materialien und sonstigen Beistellungen (z.B. Mitarbeiter/Drehlocations). Hierzu gehören auch die vom Auftraggeber genutzten Marken und/oder Logos. Die Rechte hierfür hat der Auftraggeber in eigener Verantwortung zu klären und – soweit erforderlich - einzuholen.

  4. Überträgt Sebastian Spangenberg Nutzungsrechte an Medieninhalten ist - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde - jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung. 

  5. Die einfachen oder exklusiv vereinbarten Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des Honorars an Sebastian Spangenberg an den Auftraggeber über. 

  6. Der Auftraggeber von Medieninhalten i.S. vom § 60 UrhG hat kein Recht, die Medieninhalte zu vervielfältigen und zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. § 60 UrhG wird ausdrücklich abbedungen. 

  7. Bei der Verwertung der Medieninhalten kann Sebastian Spangenberg, sofern nichts anderes vereinbart wurde, verlangen, als Urheber des Werkes genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Sebastian Spangenberg zum Schadensersatz. 

  8. Rohmaterial und offene Projektdateien verbleiben bei Sebastian Spangenberg. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung.

IV. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

  1. Für die Herstellung der Medieninhalten wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder vereinbarte Pauschale in Euro zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer berechnet; Nebenkosten (Reisekosten, Modellhonorare, Spesen, Requisiten, Labor- und Materialkosten, Studiomieten, Lizenzen, Stock Footage, Musikrechte (insbesondere Gema- und Verlagsgebühren), etc.) sind vom Auftraggeber zu tragen. 

  2. Die vereinbarten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe und einem etwaigen schriftlichen Konzept zu Grunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.

  3. Reagiert der Auftraggeber während der Produktion von Medieninhalten, insbesondere nach Übergabe eines Entwurfs, einer Produktionsstufe oder einer finalen Datei nicht innerhalb von 14 Kalendertagen, gilt das Projekt als abgeschlossen. In diesem Fall wird die vereinbarte Vergütung in voller Höhe fällig und in Rechnung gestellt. Weiterführende Änderungen oder Ergänzungen nach diesem Zeitraum bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden entsprechend zusätzlich berechnet.

  4. Mit der Abnahme eines Arbeitsergebnisses im Rahmen einer Projektphase wird dieses zur verbindlichen Grundlage für die nachfolgenden Schritte. Die finale Abnahme erfolgt mit Freigabe der letzten Projektphase. Vorangegangene Abnahmen einzelner Teilleistungen bleiben davon unberührt.

  5. Die Abnahme gilt als erfolgt, wenn der Auftraggeber die Freigabe ausdrücklich erteilt oder nicht innerhalb von 14 Tagen (siehe Absatz IV.  Punkt 3.) nach schriftlicher Bereitstellungsanzeige (per E-Mail) widerspricht. Ebenso gilt die tatsächliche Nutzung der erbrachten Leistung als Abnahme. Eine Abnahme kann nicht aufgrund unwesentlicher Mängel verweigert werden.

  6. Mängel, die auf Weisungen oder Mitwirkungspflichten des Auftraggebers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, sind von der Mängelhaftung ausgeschlossen. Bei berechtigt gerügten Mängeln erhält Sebastian Spangenberg die Gelegenheit zur Nachbesserung, sofern diese möglich und zumutbar ist.

  7. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zu zahlen. 

  8. Eventuelle Rechnungsreklamationen sind innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung vorzubringen. 

  9. Wird ein Zahlungsziel vereinbart, garantiert der Auftraggeber das Eintreffen der Zahlung bei Sebastian Spangenberg bis zum Tag des Ablaufs des Zahlungsziels.

  10. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Medieninhalten Eigentum von Sebastian Spangenberg (Eigentumsvorbehalt) und eine Nutzung der Medieninhalten ist nicht gestattet. 

  11. Bei einer Stornierung oder Verschiebung von terminierten und beauftragten Leistungen oder Teilleistungen durch den Auftraggeber bis 7 Werktage vor Produktionsbeginn werden 40 %, bis 48 Stunden vor Produktionsbeginn 75 % und danach 100 % der noch offenen vereinbarten Vergütung oder Teilvergütung in Rechnung gestellt. Sebastian Spangenberg muss sich anrechnen lassen, was er durch die Stornierung oder Verschiebung an Aufwendungen erspart oder durch anderweitige Nutzung seiner Arbeitskraft erzielt bzw. böswillig zu erzielen unterlässt. Eine Stornierung bedarf der Textform.

  12. Hat der Auftraggeber Sebastian Spangenberg keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Medieninhalten gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach bereits erfolgter Produktionsfreigabe oder Abnahme Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Sebastian Spangenberg behält den Vergütungs-Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.

V. Leistungsstörungen

  1. Beide Parteien sind berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, auf eigene Kosten eine Ausfallversicherung abzuschließen, die auch die vollständigen Vergütungsansprüche von Sebastian Spangenberg für die Produktion einschließt.

  2. Soweit eine Vertragspartei aufgrund höherer Gewalt gemäß nachfolgendem Absatz an der Erfüllung ihrer Pflichten gehindert ist, wird sie von diesen Pflichten befreit. Die andere Vertragspartei ist in diesem Fall ebenfalls von ihren entsprechenden Gegenleistungspflichten befreit, solange die Behinderung durch höhere Gewalt andauert.

  3. Als höhere Gewalt gelten unvorhersehbare, von außen kommende Ereignisse, die auch mit angemessener Sorgfalt und wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht oder nicht rechtzeitig verhindert werden können. Dazu zählen insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, terroristische Angriffe, Krieg, Stromausfälle, Ausfälle von Telekommunikationsverbindungen außerhalb des Einflussbereichs der Parteien, rechtmäßige Streiks und Aussperrungen sowie behördliche oder gesetzliche Anordnungen (unabhängig von deren Rechtmäßigkeit).

  4. Die von höherer Gewalt betroffene Vertragspartei hat die andere unverzüglich zu benachrichtigen und über die Gründe sowie die voraussichtliche Dauer der Behinderung zu informieren. Beide Parteien werden sich nach besten Kräften bemühen, eine schnellstmögliche Wiederaufnahme der Leistungserbringung sicherzustellen und bei der Behebung von Störungen zusammenzuarbeiten.

VI. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet Sebastian Spangenberg für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzungen herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts oder Daten haftet Sebastian Spangenberg – wenn nichts anderes vereinbart wurde – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 

  2. Eine Haftung für die Kompatibilität der Medieninhalte mit spezifischen technischen Systemen oder Plattformen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, sofern keine explizite schriftliche Garantie besteht.

  3. Sebastian Spangenberg ist nicht verpflichtet, Medieninhalte langfristig zu archivieren.

  4. Sebastian Spangenberg haftet nicht für Datenverluste oder Hardwarestörungen, die durch Inkompatibilitäten mit bestehenden IT-Systemen des Auftraggebers entstehen. Ebenso übernimmt er keine Verantwortung für Systemstörungen, die auf Fehlkonfigurationen oder nicht vollständig entfernte (Treiber-)Software auf Seiten des Auftraggebers zurückzuführen sind.

  5. Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, alle bereitgestellten Medieninhalte auf ihre Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen. Dies gilt auch für durch Sebastian Spangenberg umgesetzte Inhalte, die auf Basis der Angaben des Auftraggebers erstellt wurden. Eine finale inhaltliche Prüfung obliegt immer dem Auftraggeber vor der Abnahme. Nach der Abnahme übernimmt Sebastian Spangenberg keine Haftung für inhaltliche Fehler, einschließlich Tipp- oder Übertragungsfehler.

VII. Versicherung

  1. Für die Leistungserbringung vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Beistellungen (z.B. Gegenstände, Materialien sowie Mitarbeiter und Drehlocations) werden von Sebastian Spangenberg nicht, insbesondere nicht gegen Vandalismus, Diebstahl, Feuer oder Wasser, versichert. Es obliegt dem Auftraggeber insofern für einen ausreichenden Versicherungsschutz zu sorgen.

VIII. Sonstige Vereinbarungen

  1. Sebastian Spangenberg ist widerruflich berechtigt, den Auftraggeber sowie die beauftragte Produktion in eigenen Kommunikationskanälen, einschließlich Social Media und der Unternehmenswebsite, als Referenz zu nennen. Dies umfasst insbesondere Hinweise auf die Produktion, deren gesamte oder teilweise Verwendung sowie die Nutzung von Markennamen des Auftraggebers zu Zwecken der Eigenwerbung, sofern kein ausdrücklicher Widerruf erfolgt.

IX. Nebenpflichten des Auftraggebers

  1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen Sebastian Spangenberg übergebenen Vorlagen, Material und Lizenzen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber. 

  2. Der Auftraggeber stellt sicher, dass für Aufnahmen, die Dritte betreffen (z. B. Mitarbeiter, Kunden), alle notwendigen Einwilligungen vorliegen.

X.  Ausfallhonorar

  1. Wird die Durchführung eines Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, erheblich verzögert oder verhindert, kann Sebastian Spangenberg ein Ausfallhonorar berechnen.

  2. Wird die für die Durchführung des Auftrages vorgesehene Zeit aus Gründen, die Sebastian Spangenberg nicht zu vertreten hat, wesentlich überschritten, so erhöht sich das Honorar Sebastian Spangenberg, sofern ein Pauschalpreis vereinbart war, entsprechend. Ist ein Zeithonorar vereinbart, erhält Sebastian Spangenberg auch für die Wartezeit den vereinbarten Stunden- oder Tagessatz, sofern nicht der Auftraggeber nachweist, dass Sebastian Spangenberg kein Schaden entstanden ist. Bei Vorsatz oder Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann Sebastian Spangenberg auch Schadensersatzansprüche geltend machen. 

  3. Liefertermine für Medieninhalten sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich von Sebastian Spangenberg bestätigt worden sind. Sebastian Spangenberg haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

XI. Datenschutz

  1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Sebastian Spangenberg verpflichtet sich, alle ihr im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

XII. Datenträger

  1. Sebastian Spangenberg ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. 

  2. Wünscht der Auftraggeber, dass Sebastian Spangenberg ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 

  3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftragnehmer bestimmen.

XIII. Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz von Sebastian Spangenberg in Dortmund (NRW), wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz von Sebastian Spangenberg als Gerichtsstand vereinbart.

  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Regelungen unberührt.

bottom of page